Heilberufekammern verantwortlich einbinden
Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten am neuen Qualitätsinstitut beteiligen
Die Arbeitsgemeinschaften der Heilberufekammern der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten fordern, in die Arbeit des neuen „Instituts zur Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen“ verantwortlich eingebunden zu werden. Qualitätssicherung gehört zu den originären gesetzlichen Aufgaben der Heilberufekammern. Deshalb sollten sie jeweils mit einem Sitz im Vorstand der Stiftung beteiligt sein und auch ein unmittelbares Antragsrecht beim Gemeinsamen Bundesausschuss erhalten, das Institut zu beauftragen.
Über die Ausgestaltung des neuen Qualitätsinstituts für das Gesundheitswesen berät heute der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Das neue Institut ist Teil des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Es soll voraussichtlich im Jahr 2016 mit der Arbeit beginnen und dabei die bisherigen Aufgaben des AQUA-Instituts als Institution nach § 137a übernehmen. Zusätzlich soll das neue Institut insbesondere die Aufgabe erhalten, auf der Grundlage geeigneter Sozialdaten bei den Krankenkassen die Qualität in ausgewählten Leistungsbereichen der ambulanten und stationären Versorgung darzustellen und so die Qualitätssicherung in diesen Bereichen der Versorgung weiterzuentwickeln.
Veröffentlicht am 21. Mai 2014