Integrationsgesetz: Leistungen für Übersetzer gestrichen
BPtK hält Sprachmittlung für psychisch kranke Flüchtlinge für unverzichtbar
Im Integrationsgesetz (BT-Drucksache 18/8615), das am 7. Juli 2016 vom Bundestag verabschiedet wurde, sind wichtige Neuerungen für traumatisierte Opfer von Krieg, Folter und Gewalt wieder gestrichen worden. Psychisch kranken Flüchtlingen sollte eine psychotherapeutische Behandlung angeboten werden können. Dafür ist in vielen Fällen aber ein Übersetzer notwendig, der sich auch mit der Kultur der Herkunftsländer der Flüchtlinge auskennt. Noch im Referentenentwurf war vorgesehen, dass die Leistungen solcher Sprach- und Kulturmittler künftig finanziert werden.
»Die Bundesregierung macht einen entscheidenden Rückzieher in der Integrationspolitik, indem sie die Regelung zur Finanzierung streicht“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), diese Änderung im Gesetzentwurf. „Wer bei psychischen Erkrankungen keine Behandlung anbietet, gefährdet die Integration von Flüchtlingen. Wer schwer unter Kriegs- und Foltererlebnissen leidet, ist häufig nicht in der Lage, regelmäßig arbeiten zu gehen oder eine Schule zu besuchen.“
Die BPtK fordert grundsätzlich die Kostenübernahme von Sprach- und Kulturmittlung bei Flüchtlingen und Migranten.
Veröffentlicht am 14. Juli 2016