Neues Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik
Psychiatrische Verbände legen Alternativkonzept zum PEPP vor
Das Konzept eines budgetbasierten Entgeltsystems als Alternativkonzept zum Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) schafft nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) nicht für alle psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser die Rahmenbedingungen, die es ermöglichen, eine an Leitlinien und den Bedürfnissen psychischer kranker Menschen orientierte Versorgung anzubieten. Dazu gehören insbesondere eine verbindliche Personalausstattung in den Kliniken, ihre Finanzierung und eine leistungsgerechte Verteilung der Mittel zwischen den Häusern. Das Konzept hat aus BPtK-Sicht Stärken bei der inhaltlichen Entwicklung neuer Personalanforderungen sowie der Berücksichtigung besonderer struktureller Krankenhauskosten. Zielführend könnte ein Hybridsystem sein, bei dem ein Teil der Vergütung über leistungsorientierte Entgelte und ein anderer Teil über krankhausindividuelle Zuschläge erfolgt.
Am 29. September 2015 hatten verschiedene psychiatrische Fach- und Pflegeverbände der Öffentlichkeit einen Alternativvorschlag zum PEPP vorgestellt. Gesundheitsminister Hermann Gröhe hatte in dem von ihm initiierten strukturierten Dialog die Kritiker des PEPP aufgefordert, Lösungen für ihre Hauptkritikpunkte zu entwickeln.
Damit ein neues Entgeltsystem geeignet ist, eine leitlinienorientierte, an den Bedürfnissen psychisch kranker Menschen orientierte Versorgung sicherzustellen, muss es mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Verbindliche Personalanforderungen, deren Umsetzung überprüft wird
Grundvoraussetzung für eine gute Versorgungsqualität ist eine ausreichende und qualifizierte Personalausstattung. Diese kann nur mit verbindlichen Personalanforderungen realisiert werden, deren Umsetzung auch überprüft wird.
Finanzierung der verbindlichen Personalanforderungen
Für die Umsetzung der verbindlichen Personalanforderungen müssen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Da derzeit von einer Unterfinanzierung der Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik auszugehen ist, sind zusätzliche finanzielle Ressourcen notwendig. Weitere Mittel sind außerdem notwendig, weil in der Psychiatrie-Personalverordnung der wissenschaftliche Fortschritt, den es vor allem in der Psychotherapie und bei ambulanten und auf-suchenden Behandlungen gegeben hat, nicht berücksichtigt ist.
Gleiches Entgelt für gleiche Leistung
Die in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel müssen leistungsgerecht verteilt werden. Für gleiche Behandlungsleistungen bzw. die Versorgung aufwandsgleicher Patienten sollten gleiche Entgelte gezahlt werden. Die großen Unterschiede in der Höhe der bisherigen Pflegesätze sind weniger medizinisch als mit dem Verhandlungsgeschick der Kliniken, historisch gewachsenen Strukturen und klinikindividuellen Besonderheiten zu begründen. Die große Spreizung der Pflegesätze legt nahe, dass die Versorgungsqualität in den Einrichtungen sehr unterschiedlich ist und viele Kliniken derzeit nicht die notwendigen Personalressourcen haben, um eine leitlinienorientierte Versorgung anzubieten.
Strukturelle Besonderheiten berücksichtigen
Klinikindividuelle strukturelle Besonderheiten, wie zum Beispiel regionale Versorgungsverpflichtungen, die sich über ein pauschalierendes Entgeltsystem nicht adäquat abbilden lassen, sollten gesondert berücksichtigt und vergütet werden.
Sektorenübergreifende Versorgung
Das Entgeltsystem sollte darüber hinaus eine stärker ambulant orientierte und sektorenübergreifende Versorgung fördern und weiterentwickeln. Wichtige Fragen wie die Kooperation zwischen Krankenhäusern und vertragsärztlicher bzw. psychotherapeutischer Versorgung gestaltet werden sollte, aber auch welche Patientengruppen sektorenübergreifende Versorgungsansätze benötigen und welche Anforderungen zum Beispiel im Bereich der Qualitätssicherung zu erfüllen sind, müssen dafür geklärt werden. Eine grundsätzliche Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung oder die flächendeckende Einführung von Regionalbudgets eignen sich dafür nicht.
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Veröffentlicht am 15. Oktober 2015