Überflüssige Test- und Dokumentationspflichten
BPtK fordert Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes
Das novellierte Infektionsschutzgesetz, das am 24. November 2021 in Kraft getreten ist, führt zu einer überflüssigen und überbordenden Bürokratie in psychotherapeutischen Praxen. „Mit einigen Detailregelungen ist der Gesetzgeber über das Ziel hinausgeschossen“, erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Die Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes steht bereits an, weil dabei zu viel mit der heißen Nadel gestrickt wurde. Dabei sollten auch Test- und Dokumentationspflichten für psychotherapeutische Praxen, die für den Infektionsschutz gar nicht notwendig sind, verschlankt und entrümpelt werden.“ Die Dokumentations- und Nachweispflichten werden von einzelnen Bundesländern bereits unterschiedlich umgesetzt oder teilweise ausgesetzt.
Testpflichten in psychotherapeutischen Praxen
Beschäftigte in psychotherapeutischen Praxen sind verpflichtet, einen tagesaktuellen negativen Antigen-Test oder zweimal pro Woche einen negativen PCR-Test vorzuweisen, auch wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind. Die Gesundheitsministerkonferenz hält es in ihrem Beschluss vom 25. November 2021 für ausreichend, wenn geimpfte und genesene Beschäftigte zweimal pro Woche einen Antigen-Selbsttest vorweisen. „Wenn eine solche Regelung umgesetzt wird, müssen auch ausreichend Tests für Psychotherapeut*innen und ihre Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden“, erklärt BPtK-Präsident Munz.
Auch Eltern, die ihre Kinder zur Psychotherapie begleiten, müssen einen negativen Test vorzeigen, selbst wenn sie geimpft oder genesen sind. „Eltern müssen analog zu Patient*innen, die keinen Test vorlegen müssen, behandelt werden“, fordert Munz.
Dokumentation für Gesundheitsämter
Die Testergebnisse und deren Kontrolle müssen von den Praxisinhaber*innen dokumentiert werden. Alle zwei Wochen muss dem Gesundheitsamt eine anonymisierte Dokumentation vorgelegt werden. Ebenso soll der Anteil der geimpften Patient*innen und Beschäftigten an die Gesundheitsämter gemeldet werden. „Diese Dokumentation ist schlicht überflüssig“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Weshalb die Daten übermittelt werden sollen, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Munz.
Veröffentlicht am 26. November 2021