Unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen
BPtK lehnt geplante Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) lehnt die geplanten Neuregelungen des Geschlechtseintrags ab. Der Referentenentwurf sieht weiterhin unzumutbare Hürden für trans- und intergeschlechtliche Menschen vor. „Über die geschlechtliche Identität eines Menschen kann niemand besser urteilen als dieser Mensch selbst“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Ausschlaggebend sollte deshalb sein, wie eine Person ihr Geschlecht empfindet.“ Deshalb sollte eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens ohne Gutachten oder ärztliche Atteste beim Standesamt beantragt werden können.
Der Referentenentwurf des Justiz- und Innenministeriums sah zum Beispiel vor, dass transgeschlechtliche Menschen weiterhin ein aufwändiges Verfahren benötigen, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Anders als bei intergeschlechtlichen Personen sollte eine Erklärung gegenüber dem Standesamt nicht ausreichen. Voraussetzung sollte vielmehr eine „qualifizierte Beratung“ sein, über die eine „begründete Bescheinigung“ vorgelegt werden sollte. In dieser Bescheinigung sollten Ärzte oder Psychotherapeuten begründen, warum sich die betreffende Person „ernsthaft und dauerhaft einem anderen oder keinem Geschlecht als zugehörig empfindet und mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, dass sich ihr Zugehörigkeitsempfinden zu dem anderen oder keinem Geschlecht nicht mehr ändern wird“ (Gesetzentwurf). Damit kommt es zu einer Vermischung von Beratung und Begutachtung und nach wie vor zu einer impliziten Begutachtung. Außerdem sollte es weiter bei dem gerichtlichen Verfahren bleiben. Richter müssten dann darüber urteilen, ob die vorgelegte begründete Bescheinigung stimmig ist.
Aus Sicht der BPtK stellen die bisher geplanten Änderungen unzumutbare Hürden dar. Sie tragen auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend Rechnung, das in den vergangenen Jahren mehrfach einzelne Regelungen des bisherigen Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt und der staatlichen Überprüfung einer der intimsten Bereiche des Menschen – der Geschlechtsidentität – klare Grenzen gesetzt hat.
Zur Erläuterung: Transgeschlechtliche Menschen sind Personen, deren Geschlechtsidentität abweicht von der bei Geburt zugewiesenen Geschlechtsidentität. Intergeschlechtliche Menschen sind Personen, deren biologisches Geschlecht von Geburt an nicht eindeutig ausgeprägt ist und deshalb nicht den gesellschaftlichen Normen von Mann und Frau entspricht.
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Veröffentlicht am 27. Mai 2019