Wirksamkeit der Systemischen Therapie anerkannt
G-BA: Nutzen in fünf Störungsbereichen ausreichend belegt
Der Nutzen der Systemischen Therapie ist für die Behandlung von Erwachsenen ausreichend belegt. Dies ist das zentrale Ergebnis der Nutzenbewertung der Systemischen Therapie, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in seiner Sitzung beschlossen hat. Das Bewertungsergebnis beruht auf einer Prüfung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das seinen entsprechenden Abschlussbericht im Juli 2017 veröffentlicht hat. "Die Systemische Therapie ist eine wichtige und sehr wirksame Behandlungsmöglichkeit in der Versorgung von psychisch Kranken", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.
Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist dabei für fünf Störungsbereiche nachgewiesen, insbesondere für die sehr versorgungsrelevanten Anwendungsbereiche Angst- und Zwangsstörungen sowie unipolare depressive Störungen. Aber auch bei Schizophrenie, Substanzkonsumstörungen und Essstörungen ist die Systemische Therapie nachweislich wirksam. "Die Systemische Therapie erfüllt damit die Kriterien, um als neues Psychotherapieverfahren zugelassen zu werden", so Munz. "Die Zulassung sollte jetzt möglichst schnell erfolgen, damit den Patientinnen und Patienten die Systemische Therapie endlich zur Verfügung steht."
Die positive Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ist der erste Schritt auf dem Weg der sozialrechtlichen Zulassung der Systemischen Therapie als neues Psychotherapieverfahren in der Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten. Im nächsten Schritt sind noch die sektorspezifische Bewertung der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit durch den G-BA und danach die Aufnahme der Systemischen Therapie als Behandlungsverfahren in die Psychotherapie-Richtlinie erforderlich. Dem Bundesministerium für Gesundheit hatte der G-BA zuletzt eine Entscheidung bis März nächsten Jahres zugesichert.
Bereits 2008 hatte der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie in seinem Gutachten die wissenschaftliche Anerkennung der Systemischen Therapie sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen festgestellt. Seither kann die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Systemischer Therapie als Vertiefungsverfahren erfolgen und führt zur Approbation. Nach nunmehr zehn Jahren hat der G-BA dieses Ergebnis zumindest für die Behandlung von Erwachsenen in einem ersten Schritt nachvollzogen.
Die Wirksamkeit der Systemischen Therapie ist damit jedoch erst bei Erwachsenen anerkannt. Damit auch Kinder und Jugendliche in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung mit Systemischer Therapie behandelt werden können, ist ein weiteres Bewertungsverfahren durch den G-BA erforderlich. "Dieses Prüfverfahren sollte der G-BA nun schnell beauftragen", fordert Munz. Schon heute wird die Systemische Therapie u. a. im Krankenhaus, in der Rehabilitation, in der Jugendhilfe und im sozialpsychiatrischen Bereich erfolgreich angewandt. Auch Kinder und Jugendliche profitieren nachweislich von der Behandlung mit Systemischer Therapie. Dies ist für eine Reihe von psychischen Erkrankungen empirisch nachgewiesen.
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- PM der BPtK: Wirksamkeit der Systemischen Therapie anerkannt - G-BA: Nutzen in fünf Störungsbereichen ausreichend belegt
0.2 MB
- Stellungnahme der BPtK: Ergebnisse der Nutzenbewertung gemäß 2. Kapitel § 7 Absatz 1 lit. a)Verfahrensordnung - Beschlussentwürfe des G-BA zur systemischen Therapie bei Erwachsenen
0.2 MB
Veröffentlicht am 22. November 2018