Verbesserungen der Versorgung psychisch kranker Menschen jetzt!
BPtK sieht dringenden Nachbesserungsbedarf am Arbeitsentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes
Anlässlich des veröffentlichten Arbeitsentwurfs eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) begrüßt die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erste Schritte unternommen hat, um die Versorgung psychisch kranker Menschen zu stärken. Aus Sicht der BPtK sind weitere Nachbesserungen dringend notwendig.
»Der Vorschlag für eine eigene Bedarfsplanungsgruppe für Leistungserbringer*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ist ein wichtiger Schritt. Damit können lange Wartezeiten in der ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche abgebaut und die Versorgungskapazitäten regional besser geplant werden. Das allein reicht aber nicht aus. Bundesminister Lauterbach muss die Versorgungsbedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen insgesamt in den Entwurf des GSVG integrieren“, fordert BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke.
Seit Jahren fordert die BPtK eine Reform der Bedarfsplanung, um Wartezeiten abzubauen und die psychotherapeutische Versorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist angesichts der zunehmenden psychischen Belastungen und nochmals gestiegenen Wartezeiten mehr als überfällig. Außerdem muss endlich sichergestellt werden, dass in den psychiatrischen Krankenhäusern ausreichend Personal für eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung steht. Alle zentralen Vorhaben der Ampelkoalition zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wurden bislang nicht angepackt.
»Außerdem appellieren wir an Bundesminister Lauterbach, die psychotherapeutische Weiterbildung in ausreichendem Umfang zu finanzieren und dies im GVSG zu verankern. Auch hier muss noch in dieser Legislaturperiode gehandelt werden!“, ergänzt Benecke. „Qualifizierter Nachwuchs ist für die zukünftige Versorgung psychisch kranker Menschen unverzichtbar!“
Die BPtK hat frühzeitig konkrete Vorschläge zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung und Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung vorgelegt.
Kernanliegen für die psychotherapeutische Versorgung sind insbesondere:
· Die unzumutbar langen Wartezeiten auf einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz müssen über eine Reform der Bedarfsplanung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen abgebaut werden. Dafür müssen die Verhältniszahlen um mindestens 20 Prozent abgesenkt werden.
· Die Kassensitze für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind in einer eigenen Bedarfsplanungsgruppe gesondert zu planen.
· In den psychiatrischen Krankenhäusern muss eine leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung ermöglicht werden. Die Minutenwerte für Psychotherapie in der PPP-Richtlinie müssen so angehoben werden, dass Patient*innen 100 Minuten Einzeltherapie pro Woche erhalten können.
· In die Primärversorgungszentren müssen psychotherapeutische Angebote integriert werden.
Für die Finanzierung der Weiterbildung müssen gesetzliche Regelungen geschaffen werden:
· für die ambulante Weiterbildung in Praxen die Möglichkeit zur Ausweitung des zulässigen Praxisumfangs und – analog zur Förderung der Weiterbildung zur Hausärzt*in oder grundversorgenden Fachärzt*in – einen Gehaltszuschuss;
· für Weiterbildungsambulanzen eine Berücksichtigung realistischer Weiterbildungskosten bei den Vergütungsverhandlungen mit den Krankenkassen;
· für die stationäre Weiterbildung eine Finanzierung zusätzlicher Personalstellen für Weiterbildungsteilnehmer*innen in den psychiatrischen Kliniken.
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Veröffentlicht am 28. März 2024